Auf Grund der vorherrschenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine Verordnung erlassen. 

In Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Die Verordnung ist gültig von 20. Juni bis 31. Oktober 2017.