Eintragung Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können unterzeichnet werden:


Autovolksbegehren "Kosten runter"
ORF Haushaltsabgabe NEIN
Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung

Eintragungsort: Gemeindeamt Loich
Eintragungszeitraum: 31.3. - 7.4.2025
Uhrzeit: Dienstag bis Freitag 8.00 - 16.00 Uhr
             Montag 8.00 - 18.00 Uhr

Die Stimmberechtigten können in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und
ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintra-
gung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular
erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getä-
tigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom
Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgege-
ben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte
Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

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