Landwirtschaftskammerwahl

Wahltag 1.3.2020

Wahlzeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Gemeindeamt

Wählberechtigt sind alle, die  in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Loich eingetragen sind, ihren Hauptwohnsitz bzw. Sitz ihres Betriebes in Loich haben.

Dazu zählen Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit über 1 ha; Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausüben; Familienangehörige, die der Pensionsversicherung nach dem BSVG unterliegen; Familienangehörige, die sich in einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung befinden; Pensionisten, die mindestens 20 Jahre pensionsversichert nach dem BSVG waren und deren Ehegatten, wenn sie im Betrieb beschäftigt waren, land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften.

Sollte eine wahlberechtigte Person am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, ist die Möglichkeit einer Briefwahl gegeben.

Sie können die Briefwahl persönlich bis Freitag, 28.2.2020 oder schriftlich bis 26.2.2020 am Gemeindeamt beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

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