Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu
beantragen, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann von 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 am Gemeindeamt gestellt werden.
Antrag_Heizkostezuschuss_2025_2026.pdf
Richtlinien_Heizkostenzuschuss2025_2026.pdf