Wer ist wahlberechtigt:
- Österreichische Staatsbürger
- Vollendung des 15. LJ am Tag der Wahl 
- am 25. Juli Hauptwohnsitz in Loich 
- Eintragung in der Wählerevidenz


Wer am Tag der Wahl das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann eine WAHLKARTE beantragen.

 

Wo: am Gemeindeamt Loich
WIE: - schriftlich per Brief, Fax, E-Mail  -  bitte die Reisepassnummer angeben oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beilegen.
        - persönlich am Gemeindeamt - bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. 

 

Die Beantragung einer Wahlkarte hat durch die Wählerin/Wähler selbst zu erfolgen. Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten/innen odere andere nahestehende Personen ist nicht zulässig. 

 

WANN: Eine Beantragung kann ab sofort bis spätestens 11. Oktober bei schriftlicher Antragstellung bzw 13. Oktober bei persönlicher Antragstellung erfolgen.


Die Ausfolgung der Wahlkarten erfolgt ab ca. 15. September. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Gemeindeamt unter 02722/8225.