Waldbrandverordnung

Auf Grund der vorherrschenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine Verordnung erlassen. 

In Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Die Verordnung ist gültig von 20. Juni bis 31. Oktober 2017. 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.