Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums
für Privathaushalte startet ab sofort
Wer ist die Zielgruppe?
Privatpersonen in Österreich, die zwischen 12.09.2024 bis 17.09.2024 von einer Überflutung des
Wohnraums an ihrem Hauptwohnsitz betroffen waren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Es liegt bzw. lag eine unwetterkatastrophenbedingte Überflutung von Räumlichkeiten im
Wohnraum des Hauptwohnsitzes vor (nicht: Kellerräumlichkeiten, Nebengebäude).
- Es besteht ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Hochwasserereignis
vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 und dem Schaden, der im Wohnraum der Wohneinheit
entstanden ist.
- Der Schaden wurde beim Katastrophenfonds gemeldet.
Wie hilft mir die Hochwasserzuwendung?
- Wohnraumerhaltung: Kostenbeitrag für Sanierungskosten im Wohnraum am Hauptwohnsitz;
z.B. Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc. Nicht: Sanierung von
Räumlichkeiten im Kellergeschoß oder Nebengebäuden; pauschal 2.200 Euro pro Haushalt
- Wohnraumbeschaffung: Echtkostenersatz für die Anmietung eines Ersatzquartiers; z.B.
Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung; maximal 3.500 Euro pro Haushalt
Wie kann ich die Hochwasserzuwendung beantragen?
- Sie können ab sofort bis 30.06.2025 unter www.hochwasserzuwendung.at Anträge stellen.
- Sie können diese Zuwendung ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten
Hochwasserhilfen beantragen.
- Für die Beantragung beider Zuwendungen stellen Sie zwei getrennte Online-Anträge.
- Sollte Ihnen die Antragstellung online nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das
Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter +43 1 /31 6 31-727.